König Ludwig I. von Bayern errichtete vier Gedenkstätten und Ehrentempel. Sie sollten das Gedächtnis an verdiente Männer des eigenen Volkes und der ganzen Nation wach halten: die Ruhmeshalle auf der Münchner Theresienhöhe, die Feldherrnhalle am Beginn der Ludwigstraße, die Walhalla bei Regensburg und die Befreiungshalle Kelheim.
Mit der Befreiungshalle wollte König Ludwig I. an die Einigung aller deutschen Stämme nach dem Ende der napoleonischen Fremdherrschaft erinnern. Er wünschte, dass in dem neuen Monument ein Kreis von Siegesgöttinnen aufgestellt werde. Damit legte er den Architekten Friedrich von Gärtner auf einen Zentralbau fest. Als Standort wählte der König die exponierte Lage auf dem Michelsberg am Zusammenfluss von Donau und Altmühl. 1842 wurde der Grundstein gelegt. Nachdem Gärtner 1847 gestorben war, übertrug Ludwig die Aufgabe Leo von Klenze, dem Rivalen Gärtners. Dieser änderte die Pläne und berechnete den Bau nun vor allem Fernwirkung.
Nachdem Ludwig 1848 auf den Thron verzichtet hatte, stockten die Bauarbeiten kurzzeitig. Erst am 18. Oktober 1863, dem 50. Jahrestag der Völkerschlacht bei Leipzig, fand die feierliche Eröffnung statt. Rund zweieinhalb Millionen Mark stiftete der König aus seiner Privatschatulle. Die 18 Kalksteinfiguren auf den Strebepfeilern des Außenbaus symbolisieren die am Befreiungskampf beteiligten „Volksstämme". Die marmornen Viktorien in der Kuppelhalle stehen für die 34 deutschen Staaten zur Zeit der Erbauung. Ihre Schilde wurden aus erbeuteter Geschützbronze gegossen und nennen die Schlachten der Befreiungskriege.
Anlässlich des 150 Jubiläums wird im Jahr 2013 ein neuer Multimediaguide erstellt.
Öffnungszeiten (Stand 5.2.2013):
15. März bis 31. Oktober täglich 9 bis 18 Uhr,
1. November bis 14. März täglich 9 bis 16 Uhr
Die Befreiungshalle ist am 31. Dezember und am 1. Januar geschlossen.
Öffentliche Verkehrsmittel: DB bis Saal, Bus bis Wöhrdplatz
Parken: kostenpflichtige Pkw- und Busparkplätze vorhanden
Eintritt: € 3,50 / ermäßigt: € 3,00
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Text und Bilder mit freundlicher Genehmigung der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser,
Gärten und Seen
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