Wer an Bayern denkt, der denkt auch automatisch an die bayerischen Landesfarben weiß und hellblau. Doch was kaum jemand weiß, ist, dass Bayern gleich zwei gleichgestellte Staatsflaggen besitzt: Die Streifenflagge und die Rautenflagge.
Die Streifenflagge besteht aus zwei gleichgroßen Querstreifen. Weiß über Hellblau.
Die Rautenflagge muss aus mindestens 21 weißen und hellbauen Rauten, auch Wecken genannt, bestehen. Die Anzahl der Rauten kann variieren, so kann sie sich bei langen und schmalen Flaggen erhöhen. Allerdings muss sich in jedem Fall eine weiße Raute in der linken oberen Ecke befinden.
Allerdings gab es noch keine offizielle Flagge für das Land Bayern, nur die jeweiligen Herrscher führten eine Flagge.
Später wurde vorgeschlagen, eine blau-weiße Flagge als Symbol Bayerns zu verwenden. Jedoch waren alle Landesflaggen zu diesem Zeitpunkt noch inoffiziell.
Im Jahr 1838 wurde offiziell festgelegt, dass das Hellblau der Flagge einen hellen Ton haben musste. Allerdings ist bis heute der genaue Farbton nicht festgelegt, daher wird empfohlen die Farbe Himmelblau (RAL 5015), zu verwenden.
König Ludwig II von Bayern bestimmte am 11.11.1878, dass die bayerische Flagge aus 2 horizontalen Streifen, in der Anordnung weiß über hellblau, bestehen sollte.
Erst am 02.12.1949 wurden weiß und hellblau als Landesfarben von Bayern in der Landesverfassung bestätigt und am 14.11.1953 wurden die Streifen- und die Rautenflagge als offizielle Staatsflaggen eingeführt.
Es ist jeder Behörde freigestellt, welche der beiden Flaggen sie verwendet. Oftmals kommen auch Flaggen mit einem aufgedruckten bayerischen Staatswappen vor. Diese Variante ist jedoch offiziell nicht erlaubt und eigentlich sogar verboten, da es rechtlich nur dem Gesetzgeber gestattet ist, Wappen zu gestalten. Allerdings werden Varianten mit Wappen mittlerweile auch geduldet.
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Bild 1: Cornelia Menichelli/pixelio.de
Bild 2: Matthes/www.wikipedia.de